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2009

Gemeinsame Satzungen für Rittsteig und Neukirchen PDF Print E-mail
Die bisherigen Satzungen für Entwässerung und Wasserversorgung der ehemaligen Gemeinde Rittsteig und des restlichen Gemeindegebietes werden zum 01.01.2010 durch einheitliche, gemeinsame Satzungen ersetzt. Dies hat der Marktrat in seiner letzten Sitzung am 10.12.2009 beschlossen.
Mit den Satzungen hat sich auch die Gebühr für Abwasser erhöht während die Gebühr für Wasserlieferung zurück ging. Eingeführt wurde auch eine Grundgebühr für den Bereich der Entwässerung.

Gebühren und Beiträge ab 01.01.2010

Entwässerung

Herstellungsbeiträge
je m² Grundstücksfläche         1,59 €
je m² Geschossfläche             5,62 €
Gebühren je m³ Abwasser       1,50 €
Zuzüglich eine Grundgebühr in Höhe von 20,00 €/Jahr bis 6 m³/h, 40,00 €/Jahr bis 10 m³/h und 60,00 €/Jahr, jeweils bei über 10 m³/h Nenndurchfluss des Wasserzählers.

Wasserversorgung
Herstellungsbeiträge
je m² Grundstücksfläche         0,60 € netto
je m² Geschossfläche             1,79 € netto
Gebühren je m³ Wasser          1,25 € netto
Zuzüglich eine Grundgebühr in Höhe von 20,00 € bis 6 m³/h, 40,00 € bis 10 m³/h und 60,00 €, jeweils netto bei über 10 m³/h Nenndurchfluss für die Wasserzähler.