Bürgermeister ist Ehrenbeamter ab 2014

Der Marktrat Neukirchen b.Hl.blut hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass der bisher hauptamtliche Erste Bürgermeister ab der nächsten Wahlperiode, d. h. ab 01.05.2014 Ehrenbeamter wird.
Die notwendige Änderungssatzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrecht vom 08.05.2008 wurde zum 15.10.2013 erlassen.

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