Fre 14. August |
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| Auf Antrag wird teilweise die Mehrwertsteuer an Beitragspflichtige zurückgezahlt Wer in den Jahren 2000-2009 einen Herstellungsbeitragsbescheid zur Wasserversorgung vom Markt Neukirchen b.Hl.Blut erhalten hat, bekommt in den meisten Fällen die dabei gezahlte Mehrwertsteuer teilweise zurück. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil welches nun festgestellt hat, dass statt den zuletzt 19 Prozent und davor 16 Prozent Mehrwertsteuer nur lediglich 7 Prozent von den Kommunen bzw. Wasserversorgern auf die Herstellungsbeiträge gerechnet werden durften. Da diese Entscheidung rückwirkend gilt können allle Zahlungspflichtigen der letzten Jahre welche eine zu hohe Mehrwertsteuer bezahlt haben nun per Antrag ihr Geld zurückbekommen. Der Antrag umfasst lediglich eine Seite und muss an den Markt Neukirchen b.Hl.Blut geleitet werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Geld überwiesen. Bei großen Gebäuden kann dies durchaus ein Betrag von 200-300 € sein. In den meisten Fällen jedoch unter 100 €. Die Anträge müssen bis 31. Dezember 2009 gestellt werden. Zum Antragsformular Downloadlink |






