bayerischer wald 

Baderegeln - Hinweise

Liebe Badegäste,

zur Sicherheit und zum Erhalt des Naturbades ist nachfolgende Badeordnung zu beachten:

  1. Es ist keine Badeaufsicht vorhanden.
  2. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  3. Kindern unter 8 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt. Eltern haften für ihre Kinder.
  4. Den Anordnungen des Personals (Marktgemeinde und Kiosk-Personal!) ist
  5. Folge zu leisten.
  6. Die Benutzung ist grundsätzlich jedermann kostenlos gestattet, sofern nicht gesundheitliche oder ordnungsrechtliche Gründe entgegenstehen.
  7. Von der Benutzung ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten oder die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen.
  8. Es ist eine ordentliche Badekleidung zu tragen.
  9. Hunde und andere Tiere dürfen nicht auf das Naturbad-Gelände.
  10. Abfall ist nach Möglichkeit zu vermeiden bzw. wieder mit nach Hause zu nehmen oder in die dafür aufgestellten Abfalleimer zu entsorgen.
  11. Der Pflanzen-Regenerationsbereich darf nicht betreten werden.
  12. Es ist nicht erlaubt, von den Stegen ins Wasser zu springen, gegenseitig zu stoßen oder ins Wasser zu schubsen.
  13. Die Benutzung der Badeflächen mit Booten ist nicht erlaubt.
  14. Vor dem Baden ordentlich duschen, nur wasserfesten Sonnenschutz verwenden.
  15. Das Naturbad dient der Erholung. Unnötiger Lärm ist zu vermeiden.
  16. Jeder Badegast hat sich so zu verhalten, dass kein anderer durch ihn behindert, belästigt, gefährdet oder geschädigt wird.
  17. Mit Fahrrädern, Mopeds usw. darf die Anlage nicht befahren werden.
  18. Parken ist nur auf den ausgewiesenen Flächen erlaubt.
  19. Entlang der Pater-Fortunat-Straße, Stoiberstraße und Pfarrerhöhe ist das Parken nur mit Anwohner-Ausweis gestattet.
  20. Das Naturbad ist von 8 Uhr bis Einbruch der Dämmerung,
  21. spätestens bis 21 Uhr geöffnet.

Hinweis:
Dies ist ein Naturbad. Das Wasser wird auf natürliche Weise gereinigt.
Aufgrund der fehlenden (Chlor-) Desinfektion des Badewassers kann ein erhöhtes Gesundheitsrisiko durch Krankheitserreger nicht ausgeschlossen werden.